Kosten eines Mitarbeiters in Japan (2026)
Was ein Mitarbeiter einen Arbeitgeber in Japan wirklich kostet: Bruttogehalt plus die obligatorischen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.
Bei einem Bruttogehalt von 336.000 ¥ pro Monat in Japan zahlt ein Arbeitgeber insgesamt etwa 387.240 ¥, sobald die obligatorischen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung von 15,3 % auf das Brutto hinzukommen.
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Wie das Gehalt in Japan besteuert wird
Die Einkommensteuer in Japan ist progressiv: Die Grenzsteuersätze steigen von 5% auf 45% mit wachsendem Einkommen.
Arbeitnehmer zahlen außerdem Sozialabgaben von rund 14.63% des Bruttogehalts.
Ein steuerfreier Freibetrag von etwa 1.270.000 ¥ pro Jahr wird vor der Einkommensteuer abgezogen.
Der Standard-MwSt-Satz beträgt 10%.
| Jährlich zu versteuerndes Einkommen | Steuersatz |
|---|---|
| Bis zu 1.950.000 ¥ | 5% |
| Bis zu 3.300.000 ¥ | 10% |
| Bis zu 6.950.000 ¥ | 20% |
| Bis zu 9.000.000 ¥ | 23% |
| Bis zu 18.000.000 ¥ | 33% |
| Bis zu 40.000.000 ¥ | 40% |
| 40.000.000 ¥ und mehr | 45% |
Haeufig gestellte Fragen
Was kostet es, jemanden in Japan zu beschäftigen?
Zusätzlich zum Bruttogehalt zahlt ein Arbeitgeber in Japan obligatorische Sozialversicherungsbeiträge. Die Gesamtkosten der Beschäftigung sind das Bruttogehalt plus diese Arbeitgeberbeiträge.
Sind Arbeitgeberbeiträge dasselbe wie Gehaltsabzüge?
Nein. Arbeitgeberbeiträge zahlt das Unternehmen zusätzlich zum Bruttogehalt, während die Abzüge des Arbeitnehmers (Lohnsteuer und Sozialbeiträge) vom Brutto abgezogen werden und das Nettogehalt übrig lassen.
Die Sätze der Arbeitgeberbeiträge sind Näherungswerte und können gedeckelt sein oder je nach Region und Branche variieren.
Ungefaehre Schaetzung fuer 2026. Vereinfachtes Modell, vor Nutzung pruefen. Keine Steuerberatung.
Sätze aktualisiert am Juni 2026